Die Ferien haben bereits in einigen Bundesländern begonnen und damit auch die Urlaubs- und Reisezeit. Das heißt, dass jetzt viele Familien wieder in den wohl verdienten Jahresurlaub starten. Doch immer mehr Menschen wollen auch im Urlaub nicht auf Netbook und Co. verzichten. Allerdings warnen beispielsweise die G Data Securitylabs vor den teils enormen Sicherheitslücken beim Surfen im Urlaub.
Die vielen Internetcafés verzichten aus Kostengründen oftmals auf entsprechende Sicherheitseinrichtungen. Deshalb sind die PCs, die hier zur Verfügung stehen, oft auch mit Schad- und Spionageprogrammen ausgestattet, die alle Eingaben des Nutzers aufzeichnen. Aus diesem Grund empfehlen Experten, keine sensiblen Daten einzugeben, wie den Zugang zum Online-Banking oder zum E-Mail Account. Sinnvoll kann es ebenfalls sein, ein komplettes Backup der Festplatte anzufertigen, welches dafür sorgt, dass im Falle des Diebstahls tatsächlich nur das Netbook weg ist, nicht aber noch alle wichtigen, persönlichen Daten.
Für den Versand von Urlaubsgrüßen via E-Mail sollte zur eigenen Sicherheit ein individuelles Postfach angelegt werden. Ein gratis Account ist binnen weniger Minuten erstellt und kann nach dem Urlaub schnell wieder gelöscht werden. Am besten verwendet man für den vorübergehenden Account ein anderes Passwort, als für den heimischen E-Mail-Zugang. Es sollte aber ebenso sicher und kompliziert sein. Nach der Nutzung öffentlicher Computer oder dem Surfen über ein öffentliches WLAN Netz sollten Cookies, Historien und temporäre Dateien gelöscht werden.
Für die Vielsurfer eignet sich eine UMTS-Karte. Diese ist zwar mit Kosten verbunden, verhindert aber das Einsehen der eigenen Daten durch Dritte. Wird der Laptop vorwiegend im heimischen Netzwerk verwendet, sollte vor dem Urlaubsantritt noch einmal eine Prüfung der Aktualität von Firewall und Virenschutz stattfinden. Alle Programme, Plug-Ins und Service-Packs, die es zum jeweiligen Zeitpunkt gibt, sollten aktuell aufgespielt sein.
Ebenfalls sinnvoll ist die Anlage eines zusätzlichen Nutzungsprofils, welches lediglich eingeschränkte Rechte aufweist. Dieses sollte im Urlaub ausschließlich, insbesondere für das Surfen im Web genutzt werden.
In der letzten Ratssitzung in Gruibingen brachte der Gemeinderat Heinz Frey ein allgemein bekanntes Problem zur Sprache: Der Hundekot! In den letzten Jahren hätte die Verschmutzung durch Hundekot extrem zugenommen und das könne man so nicht mehr hinnehmen. Überall stößt man auf Hundedreck und sogar der ganze Flecken sei dadurch schon verunreinigt. Dazu kommen außerdem noch die Touristen auf der Markung, die ihre Hunde Gassi führen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht beseitigen. Vor allen Dingen von der Bad Boller Seite werden die Hunde auf der Wiese frei laufen gelassen, die ihre Geschäfte dort verrichten, die dann in die Landwirtschaft gelangen. Ebenfalls schilderte Frey von den gleichen Problemen von der Mühlhausener Seite und am Kornbergsattel.
Frey forderte eine Erhöhung der Hundesteuer und vor allem auch härtere Strafen. Er zog sogar in Betracht eine Detektei zu beauftragen, die die Hundehalter auf frischer Tat ertappt. Die Detektive sollten sich auf die Lauer legen und die Hundehalter aufspüren, die den Hundekot nicht ordnungsgemäß entfernen. Die unbelehrbaren Hundehalter müssten dann mit einer Geldstrafe von 500 Euro rechnen, welches wohl der beste Lerneffekt sei. Allerdings wollten die anderen Ratsmitglieder nichts von Detektiven für diese Angelegenheit wissen. Obwohl man die Detektivarbeit nicht unterschätzen sollte, denn durch das Ermitteln könnten diejenigen Hundehalter ausfindig gemacht werden, die die Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Denn mit einer Erhöhung der Hundesteuer würden nur die eigenen Bewohner bestraft, aber nicht die so genannten Gassi Touristen. Mit der erhöhten Hundesteuer würde man die Einwohner verärgern und sie würden dann erst recht die Hundehaufen liegen lassen.
Mit der Beauftragung einer Detektei in Bezug auf die Verunreinigungen von Hunden, könnten dann die wahren Übeltäter ermittelt werden. Schließlich lassen nicht alle Hundehalter den Kot ihrer Tiere einfach achtlos liegen, sondern entsorgen ihn ordnungsgemäß. Die Gemeinderatsmitglieder von Gruibingen sollten doch erst einmal diese Möglichkeit in Betracht ziehen, bevor sie alle Hundebesitzer unnötig verärgern und diese für die Touristen noch mit bezahlen müssen.
In letzter Zeit wurden häufiger Fälle bekannt, in denen eine Detektei damit betraut wird, einen Versicherungsnehmer im Krankheitsfall zu überwachen. Geht der Versicherungsnehmer trotz Krankheit seiner Arbeit nach, kann die Krankenversicherung die Zahlung des vereinbarten Krankengeldes einstellen und gegebenenfalls die Rückzahlung bereits erstatteter Beträge fordern.
Oft geschieht eine Überwachung durch eine Detektei aber gar nicht aufgrund eines bestimmten Verdachts, sondern mehr aus dem Wunsch von Seiten der Krankenkasse, tatsächlich etwas zu finden und somit auf die Zahlung von Krankengeld verzichten zu können. So ging es zum Beispiel einem Selbständigen, der nach einer Arm-OP während der Karenzzeit von sieben Tagen mehrmals die Werkstatt besucht hat, weil dort auch seine Angehörigen tätig waren. Während der Karenzzeit hatte er sogar mehrmals versucht, mit seinem verletzten Arm zu arbeiten, musste dann aber einsehen, dass das Arbeiten nicht möglich ist.
Nach der Karenzzeit begann die Krankenversicherung mit der Zahlung des vereinbarten Krankengeldes. Als der Versicherungsnehmer einmal wieder im Betrieb anwesend war, gab ein Mitarbeiter einer Detektei vor, ein Kunde zu sein und wollte einen Auftrag erteilen. Da der Versicherungsnehmer gerade anwesend war, nahm er den Auftrag an. Damit ist aber noch lange nicht bewiesen, dass der Verdächtige tatsächlich den Auftrag selbst ausgeführt hat. Außerdem gilt das Bemühen, trotz Krankheit die Arbeit wieder aufzunehmen, noch nicht als Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsnehmer bekam in einem Gerichtsverfahren recht. Die Versicherung hatte die Erstattung des bisher gezahlten Krankengeldes gefordert und wollte sogar noch die Kosten für die Detektei erstattet haben, gleichzeitig wurde eine sofortige Kündigung der Versicherung ausgesprochen. Laut Gerichtsurteil ist die Kündigung unrechtmäßig, der Versicherungsnehmer muss weder gezahltes Krankengeld zurückzahlen noch die Kosten für die Detektei übernehmen. Vielmehr muss der Versicherungsvertrag wiederbelebt und die Zahlung des Krankengeldes fortgesetzt werden.
Der Privatdetektiv Arthur Häferle erhielt im vergangenen Jahr von einem Auftraggeber, der anonym bleiben möchte, den Auftrag, die Bettler in Graz zu observieren. Ziel war es, herauszufinden, wie gut die Bettler organisiert sind. Obwohl der Auftraggeber selbst nicht genannt werden wollte, entband er den Privatdetektiv von seiner Schweigepflicht. So stand Häferle in einem Interview der Kleinen Zeitung zur Verfügung.
Darin ging es um die Ermittlungen bezüglich der Bettler Szene in Graz. Häferle bestätigte, dass die Bettler sehr gut organisiert seien. Sie nehmen beispielsweise nicht jeden Tag die gleichen Wege, sondern variieren hierbei immer wieder. Auch verschwinden sie in Hinterhöfe und andere verlassene Gegenden. Eine unauffällige Observation, wie sie geplant war, war aufgrund dieser Tatsachen nicht möglich. Insgesamt vier Ermittler waren vier Tage lang im Einsatz. Sie beobachteten vor allen Dingen eines: Die Bettler aus Graz passten sehr genau auf, dass sie selbst nicht beobachtet wurden.
Sie sprachen mit einem besser gekleideten Herrn, und das täglich. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser die Bettler abkassiert hätte, doch konnte die Detektei diese Beobachtung nicht machen. Dafür erkannte man einen Mann, der den ganzen Tag auf Krücken unterwegs war, sie am Abend versteckte und ohne Gehhilfen weiter ging. Weiterhin beobachtete die Detektei, dass zwar viele der Bettler aus Graz im Vinzinest übernachten, ebenso viele aber in einem Ausländer-Hotel an der Mur.
Eine Anfrage der Detektei brachte hervor, dass das Hotel insgesamt 49 Zimmer mit 20 Quadratmeter Wohnfläche und Kochnische vermietet. Pro Monat sollen dafür 350 Euro Mietkosten anfallen. Wie sich die Bettler dies leisten können, ob eine höhere Organisation dahinter steckt und viele weitere Fragen, konnten aber trotz konsequenter Observation nicht aufgeklärt werden.
Das Public Viewing, das bereits bei der WM 2006 und der EM 2008 besonders begehrt in Köln war, soll auch zur WM 2010 wieder stattfinden. Veranstaltungsort soll die Lanxess-Arena und die direkt daneben gelegene Wiese sein. Dort können Zuschauer die Spiele wieder live auf einer Großleinwand mit verfolgen.
Bisher sind zunächst die Vorrundenspiele der Deutschen am 13., 18. und 23.06. geplant, die zur Ausstrahlung kommen sollen. Jedoch lässt sich mit den Veranstaltern bei entsprechender Nachfrage auch über weitere Termine anderer Länder reden. Ebenfalls hängen weitere Public Viewings nicht zuletzt auch von den Ergebnissen der deutschen Nationalmannschaft ab. Insgesamt werden für die Vorrundenspiele jeweils 40.000 Zuschauer erwartet.
War das Public Viewing bei den vergangenen Spielen noch kostenfrei, so soll in diesem Jahr ein Eintrittspreis von voraussichtlich 5,50 Euro erhoben werden, wie der Kölner Stadtanzeiger kürzlich berichtete. Im Preis enthalten seien dann ein 0,3 Liter Freigetränk, sowie eine Fahrkarte für das VRS-Gebiet. Die Veranstalter dagegen dementierten diese Gerüchte, sie sagten, es sei alles noch in der Planung, und ob tatsächlich ein Eintrittspreis erhoben würde, sei bisher nicht sicher.
Allerdings betonte man ebenso, dass der Aufwand für Servicepersonal in der Gastronomie, sowie ein unbedingt erforderlicher Sicherheitsdienst, nicht zu unterschätzen sei. Mit dem Eintrittspreis könnten diese Kosten abgedeckt werden. Wie wichtig ein Sicherheitsdienst bei solchen Veranstaltungen ist, weiß jeder, der schon einmal die Hooligans bei Fußballspielen gesehen hat. Gerade ein sehr guter Sicherheitsdienst wird allerdings kaum für wenig Geld arbeiten. Soll die Security also entsprechende Leistungen erbringen, müssen die finanziellen Mittel dafür ebenso aufgebracht werden.